Unternehmensverkauf und Steueroptimierung im Mittelstand
Unternehmer, die mittelständische Unternehmen erfolgreich aufgebaut haben, tragen durch die Schaffung von Arbeitsplätzen erheblich zum Wohl der Region bei. Der Staat profitiert von zusätzlichen Lohnsteuereinnahmen und abgeführten Sozialabgaben. Die Wirtschaft vor Ort partizipiert von der höheren Kaufkraft der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer wiederum gewinnen an Wissenskapital, das sie durch ihre Tätigkeit im Unternehmen erwerben. Häufig fördern mittelständische Unternehmer zudem örtliche Vereine und kulturelle Einrichtungen. Oft wurde dieser Beitrag zum Gemeinwohl dadurch erreicht, dass der Unternehmer für den Fall des Scheiterns für ihn selbst existenzbedrohende Risiken auf sich nimmt. Es ist daher mehr als verständlich, dass erfolgreiche Unternehmer versuchen ihre Steuerlast im Rahmen des gesetzlich Erlaubten zu minimieren.
So nachvollziehbar die Steueroptimierung im laufenden Geschäftsbetrieb ist, ist sie oft nicht die wirtschaftlich sinnvollste Vorgehensweise – zumindest dann nicht, wenn in absehbarer Zeit ein Unternehmensverkauf z. b. im Rahmen der Unternehmensnachfolge ins Auge gefasst wird. Werden die ausgewiesenen laufenden Erträge zur Steueroptimierung minimiert, so reduziert sich auch die Bewertungsbasis des Unternehmens für den potentiellen Erwerber.
Dies soll an nachfolgendem Beispiel gezeigt werden:
Durch gestalterische Maßnahmen gelingt es dem Unternehmen in den drei Jahren vor dem Unternehmensverkauf das Ergebnis vor Zinsen und Steuern um je EUR 1 Mio. zu senken. Bei einer angenommenen Unternehmenssteuerquote von 35% spart der Unternehmer im Jahr TEUR 350 Steuern oder in den drei Jahren EUR 1,05 Mio. an Steuern.
Schüttet der Unternehmer diese EUR 1,05 Mio. nicht aus, erhöht sich der Kassenbestand entsprechend. Dieser erhöhte Kassenbestand, erhöht den Kaufpreis zunächst um EUR 1,05 Mio. Dem steht ein Bewertungsnachteil beim Verkauf des Unternehmens gegenüber, der ein Mehrfaches der Steuer-ersparnis ausmacht Setzt der Käufer ein Vielfaches von z.B. 7 x Ergebnis vor Zinsen und Steuern (sogenanntes EBIT-Multiple von 7) zur Wertfindung an, so reduziert sich der Unternehmenswert aufgrund der Ergebnisabsenkung aus steuerlichen Gründen um EUR 7 Mio. Der Unternehmer spart zwar im Unternehmen EUR 1 Mio. an Steuern, erzielt aber gleichzeitig einen um EUR 7 Mio. niedrigeren Verkaufspreis. Er macht damit aufgrund der Steuerersparnis einen Verlust von EUR 6 Mio. im Bruttoverkaufserlös!
Praktisch ist es sehr schwierig einem Käufer eines Unternehmens zu vermitteln, dass das tatsächliche Ergebnis höher ist als ausgewiesen. Vielmehr ist wahrscheinlicher, dass der Steuerberater des Unternehmenskäufers im Zuge einer eingehenden Unternehmensprüfung („Due Diligence“) die Steuergestaltungen aufnehmen und dem Käufer empfehlen, weitere Abzüge vom Unternehmenswert als Sicherheit für potentielle Steuernachzahlungen vorzunehmen.
Aus Sicht eines Unternehmers, der in absehbarer Zeit sein Unternehmen verkaufen möchte, ist es daher ratsam, möglichst hohe Erträge auszuweisen, auch wenn hierdurch mehr Steuern an den Fiskus abzuführen sind. Letztlich entsteht im Vorfeld eines Unternehmensverkaufs eine Win-Win-Situation zwischen dem veräußernden Unternehmer und dem Staat. Letzter partizipiert hier als „Trittbrettfahrer“, der vom Unternehmer im eigenen Interesse großzügig toleriert werden sollte.
Die Deutsche Mittelstandsfinanz steht Ihnen in Fragen rund um Unternehmenskäufe und -verkäufe gerne für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung:
Deutsche Mittelstandsfinanz GmbH
Eysseneckstr. 4
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069-95421264
Fax: 069-95421222